Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

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Stand: Januar 2019

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil; sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- und ähnlichen Bedingungen des Kunden: Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

I. Verkaufsbedingungen

1)     Abnahme und Abnahmeverzug

Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Unternehmer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Nachfrist zu beliefern. Unberührt davon bleiben die Rechte des Unternehmers, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Unternehmer 20% des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist gehalten, Teillieferungen (Vorablieferungen) abzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

 

2)     Mängelansprüche / Gewährleistung

2.1    Die Gewährleistung für Neuware erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Lieferung von Ware, die nicht neu ist, verkürzen sich die Rechte des Kunden wegen eines Mangels auf ein Jahr. Für Mängel, die auf unsachgemäße Handhabung oder Lagerung der Ware, ungewöhnliche Abnutzung oder Eingriffe durch Dritte nicht vom Lieferanten autorisierte Personen zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet, das gleiche gilt für Mängel, die auf natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Bedienung, unzureichende Wartung, Einflüsse von Fremdgeräten oder Fremdsoftware zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund falscher oder fehlender Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den angeführten Mangel sind. In jedem Fall ist der Lieferant über Mängel unverzüglich zu informieren, auch dann wenn der Kunde seine Gewährleistungsansprüche direkt gegenüber dem Hersteller gelten macht.

2.2    Der Kunde hat die Ware einer ausführlichen Eingangskontrolle zu unterziehen und uns solche Beanstandungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um seine Mängelansprüche zu sichern. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass unter Kaufleuten ergänzend die §§ 377 und 387 HGB gelten. Garantiezusagen des Herstellers begründen ein gesondertes Rechtsverhältnis des Kunden mit dem Hersteller und keine eigenständigen Rechte gegen den Lieferanten. Gegenstand der Lieferung ist ausschließlich die Ware mit den Eigenschaften und Spezifikationen, die sich aus der Produktbeschreibung des Lieferanten ergeben. Anderes gilt nur dann, wenn der Lieferant dies schriftlich bestätigt hat. Verlangt der Kunde als Nacherfüllung Beseitigung des Mangels, hat der Kunde den Lieferanten vor Übersendung der Ware eine Rücksendenummer vom Lieferanten anzufordern. Dem Lieferanten steht es frei, wo die Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels durchgeführt wird. Der Lieferant wird unverzüglich auf seine Kosten die Durchführung der Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels organisieren. Dieses Recht des Lieferanten umfasst auch die Bestimmung des Transporteurs. Die Ware wird sorgfältig auf den geltend gemachten Mangel überprüft. Dem Kunden werden die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Sofern sich bei dieser Überprüfung ein Mangel zeigt, der vom Lieferanten zu vertreten ist, wird dieser vom Lieferanten behoben und die Ware nach Beseitigung des Mangels dem Kunden kostenfrei wieder zugestellt. Zur Beseitigung des Mangels wird dem Lieferanten eine Frist von mindestens zwei Wochen ab Verfügbarkeit der Ware eingeräumt. Sollte wegen der Art der auszuführenden Reparatur die Beseitigung des Mangels nicht innerhalb dieser Frist möglich sein, wird der Lieferant den Kunden informieren. Die Frist zur Beseitigung des Mangels verlängert sich in diesem Fall angemessen. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.

2.3    Bei EDV technischen Geräten hat der Kunde immer auf eigene Kosten für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen, die eine Kompensation von Datenverlusten gewährleistet, die bei der Beseitigung des Mangels oder bei sonstiger Durchführung von Reparaturarbeiten an der Ware entstehen können. Eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden wird von uns ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht vom Lieferanten autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht oder daraus resultiert.

2.4    Auf Apple Ersatzteile, original von Apple geliefert oder von uns importiert, erhalten Sie 90 Tage Teilegarantie. Auf Batterien und anderes Zubehör gewähren wir 6 Monate Garantie. Werden Garantiesiegel entfernt entfällt jede Art der Garantie, Gewährleistung oder ein Rückgaberecht.

2.5    Werden vom Kunden Mängelansprüche geltend gemacht, muss er den Erwerb des Kaufgegenstandes durch Vorlage der Rechnung oder auf andere geeignete Weise nachweisen.

 

II. Leistungs- und Reparaturbedingungen

1)     Voraussetzungen

1.1    IT-Service Alrik Adam wurde vom Kunden über alle bekannten Vorschäden, Einschränkungen oder fehlenden/defekten Bau-teile/Baugruppen sowie weitere relevante Reparaturinformationen, des zur Reparatur beauftragten Gerätes, informiert.

1.2    Die Erfüllbarkeit des Auftrags kann (v.a. bei Gebrauchtgeräten) nicht abschließend garantiert werden und die endgültigen Reparaturkosten hängen von der Beschaffenheit der Sache und dem Ablauf der Reparatur ab (siehe II. 1.3).

1.3    Die beauftragten Reparaturleistungen können erst nach mechanisch/technischem Zugang zu den Bauteilgruppen erfolgen. Dem Kunden ist bekannt, dass Teil- und Vorschäden (auch nicht offensichtliche) aus normalen Gebrauch sowie Materialermüdung den Zustand sowie die Zugänglichkeit zu Baugruppen v. a. bei Gebrauchtgeräten erschweren können. Ebenso kann der Unternehmer, trotz größter Sorgfalt, durch diese Begebenheiten eine Beschädigung von anderen Teilbaugruppen im Rahmen der Reparatur nicht vollständig ausschließen. Der Unternehmer verpflichtet sich, den Kunden über solche Fälle (nach Möglichkeit rechtzeitig vor einem unausweichlichen Kostenfall) zu unterrichten und Ansätze zur Lösung vorzustellen, durch die weitere Kosten entstehen können.

1.4    Die Dauer der Reparatur hängt von verschiedenen Faktoren (z. B. Teilebeschaffung, unvorhersehbare Schwierigkeiten während der Reparatur, weitere (auch unbekannte) Schäden an der Sache) ab und kann daher nur circa angegeben werden. Ein Fertigstellungstermin ist nicht vereinbart.

1.5    Im Laufe der Reparatur kann es zu Datenverlust kommen, deshalb sind alle auf dem Gerät gespeicherten Daten vom Kunden gesichert worden. Vgl. I. 2.3

 

2)     Kosten für nicht durchgeführte Aufträge

Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, auch wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

2.1    der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;

2.2    der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;

2.3    der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;

2.4    die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich Unterhaltungselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

 

 

3)     Gewährleistung

3.1    Alle Teile müssen in einem reparaturfähigen Zustand (vollständig, nicht unsachgemäß behandelt) sein. Bei Fremdeingriff treten alle Pauschalen außer Kraft, ein Kostenvoranschlag wird erstellt. Jeglicher Gewährleistungsanspruch auf Nachbesserung der Reparatur erlischt.

3.2    IT-Service Alrik Adam behält sich das Recht vor, für besonders beschädigte (z.B. unsachgemäß selbst reparierte, zerbrochene, verbrannte) Baugruppen, deren Reparatur nicht kostendeckend durchzuführen ist, einen gesonderten Kostenvoranschlag vorzulegen oder die Ware nicht repariert an den Kunden zurückzugeben. Außerdem behält sich IT-Service Alrik Adam das Recht vor, die Reparatur durch Tausch mit funktionsgleichen Baugruppen durchzuführen.

 

 

4)     Erweitertes Pfandrecht des Unternehmers an beweglichen Sachen

5.1    Dem Unternehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem im Besitz des Unternehmers befindlichen Gegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.

5.2    Wird der Gegenstand vom Kunden nicht innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung abgeholt, kann der Unternehmer mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens nach drei Monaten, entfällt eine weitere Aufbewahrungspflicht und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Einen Monat vor Ablauf dieser Frist ist dem Kunden eine Verkaufsandrohung zuzusenden. Der Unternehmer ist berechtigt, den Gegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung seiner Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern. Ein etwaiger Mehrerlös ist dem Kunden zu erstatten.

5.3    Bei Aufträgen, deren Ausführung über einen Monat andauert, sind je nach Fortschreiten der Arbeiten Abschlagszahlungen in Höhe von 90% des jeweiligen Wertes der geleisteten Arbeiten zu erbringen. Die Abschlagszahlungen sind vom Unternehmer anzufordern und binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum vom Kunden zu leisten.

 

III. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

1)     Preise und Zahlungsbedingungen

1.1    Die Endpreise beinhalten 19% Mehrwertsteuer und sind auf den Rechnungen ausgewiesen.

1.2    Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.

1.3    Der Kunde kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Ist unsicher, ob oder wann dem Kunden die Rechnung oder Zahlungsaufstellung zugegangen ist, tritt an ihre Stelle der Empfang der gekauften Sache.

 

2)     Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag vom Kunden geschuldeten Zahlungen Eigentum des Unternehmers. Gleiches gilt für Gegenstände, die der Unternehmer im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen liefert, soweit diese Gegenstände nicht durch Einbau wesentliche Bestandteile einer nicht dem Unternehmer gehörenden Sache werden. 

Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die der Unternehmer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn eine Reparatur durch den Unternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. 

Ist der Kunde Unternehmer, so ist ihm die Übertragung von Besitz oder Eigentum im gewöhnlichen Geschäftsgang seines Unternehmens unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus der Weiterübertragung an den Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Unternehmers bereits jetzt an den Unternehmer abgetreten werden. 

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch der Vorbehaltsware berechtigt, so lange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Unternehmer nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Kunden herausverlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. 

Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Kunde. Bei Teilzahlungsgeschäften kann der Unternehmer den Kaufgegenstand herausverlangen, wenn der Kunde trotz zweiwöchiger Zahlungsfristmit zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens mit 10 % des Gesamtteilzahlungspreises (bei einer Abzahlungsdauer von über drei Jahren mindestens 5 %) im Verzug ist. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere bei Pfändung der Vorbehaltsware oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt hat der Kunde dem Unternehmer sofort schriftliche Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. 

Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit diese Kosten nicht von Dritten eingezogen werden können. 

Der Kunde hat die Pflicht, die Vorbehaltsware während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich ausführen zu lassen. Der Unternehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

 

3)     Nacherfüllung, Rücktritt

3.1    Liefert der Unternehmer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache oder stellt der er ein neues Werk her, so kann er vom Kunden die mangelhafte Sache oder das mangelhafte Werk herausverlangen und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen fordern. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer unter Berücksichtigung der Mangelhaftigkeit der Sache oder des Werks an.

3.2    Bei Rücktritt sind Unternehmer und Kunde verpflichtet, sich die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes gilt III. 3.1 Satz 2 entsprechend.

 

4)     Haftungsausschlüsse

4.1    Von jeglicher Mängelhaftung ausgeschlossen sind: Mängel, die der Kunde durch Beschädigung, falschen Anschluss, falsche Bedienung oder unsachgemäße Eingriffe verursacht hat oder die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag oder Verschleiß, Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch, Verschmutzung, außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse verursacht wurden oder Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen angezeigt hat. Darüber hinaus sind bei Produkten der Unterhaltungselektronik von jeglicher Haftung ausgeschlossen: Mängel, die durch schlechte Empfangsqualität, ungünstige oder nachträglich geänderte Empfangsbedingungen, mangelhafte Antennen, Beeinträchtigung des Empfangs oder Betriebs durch äußere Einflüsse, vom Kunden eingelegte ungeeignete oder mangelhafte Batterien, verschmutzte Magnetköpfe oder die unsachgemäße Behandlung von Abtastnadeln bedingt sind.

4.2    Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe fahrlässig verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.3    Der Unternehmer haftet nicht für den Verlust von Daten oder hieraus resultierende mittelbare Schäden wie Arbeitsausfall oder entgangenen Gewinn. Die kostenpflichtige Datensicherung gibt keinen Anspruch auf die vollständige Wiederherstellbarkeit von Daten bzw. auf Wiederherstellbarkeit von Daten von mechanisch defekten Festplatten.

 

 

5)     Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.